Kaufabwicklung

Hanem-Immobilien mit seine Partnern setzt gemeinsam mit dem Käufer den Vertrag auf, in dem alle Details und die Konditionen hinsichtlich des Kaufes aufgeführt sind. Während der gesamten Vertragsabwicklung wird ein vereidigter Gerichts-Dolmetscher für den Käufer zugegen sein.

Der vereidigte Dolmetscher geht mit dem Reisepass des Käufers zum Notar zwecks der entspr. Übersetzung. Dies ist eine erforderliche Sicherheitsmassnahme, auch um die Lage des Besitzes zu überprüfen. Die Übersetzung erfordert ca. eine halbe Stunde, danach wird der Pass seinem Besitzer zurückgegeben.

Danach gehen TurkeyandHomes.com und der Käufer gemeinsam zum Rechtsanwalt. Der Anwalt überprüft die Daten hinsichtlich des Eigentumstitels, um sicherzustellen, dass die Details des Vertrages mit den Angaben des Eigentumstitels übereinstimmen. Danach unterschreiben die erschienenen Parteien gemeinsam den Vertrag, mit dem Anwalt und dem vereidigten Dolmetscher als Zeugen sowie einem weiteren Zeugen.

Sobald der Antrag seitens des Grundstücksamtes genehmigt worden ist (dieser Vorgang erfordert in der Regel 2 bis 3 Monate und dies ausschließlich aus Gründen der Sicherheit, um Lage und Eigentum zu überprüfen und die Rechtskräftigkeit des Vertrages zu bestätigen) wird Turkeyand-Homes.com den Eigentumstitel auf den Käufer überschreiben, dies unter der Voraussetzung, dass alle noch ausstehenden Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt beglichen worden sind. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verkaufssteuer für das Eigentum an die Behörde fällig.

Anfallende Gebühren

  • Rechtsanwalt/vereidigter Dolmetscher: € 170,00

  • Lageplan für die Behörde: € 66,00

  • Strom- und Wasseranschluss: € 170,00 – 240,00€

  • Kosten für Titel: 1,5% des angeführten Preises des Titels

  • Gebühren für den Immobilienmakler: 3% des Verkaufspreises

Das neue Tapu Gesetz

Zur Erinnerung: Ausgelöst durch großflächige Landkäufe an der syrischen Grenze durch Ausländer, die sich wohl die Wasserrechte dort sichern wollten, war das Verfassungsgericht angerufen worden. Danach hatte dieses Gericht in der Türkei im Februar 2005 das Parlament aufgefordert, jenen Paragraphen zu überarbeiten, der den Verkauf von Grundbesitz an Ausländer regelt.

Im 2. Anlauf hat nun am 29. Dezember 2005 das türkische Parlament die neue Gesetzesformulierung des Paragraphen 35 verabschiedet und dem Staatspräsidenten zur Genehmigung vorgelegt. Dieser hatte 9 Tage Zeit, seine Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern Gleichzeitig wurde der Gesetzestext ins Internet gestellt und ist in der Originalfassung unter www.tkgm.gov.tr nach zu lesen.

Auszug : Ausländer , die in der Türkei im bereich Tourismus – Branche investieren , können nach dem Tourismus – Förderungs – Gesetz 2634 , Paragraph 8/E mit Zustimmung des Ministerrates auch ohne Gegenseitigkeitsprinzip unter Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen Grundbesitz erwerben.

Der Paragraph 87 des Dörfer – Gesetzes 442 wird mit neuer Verordnung aufgehoben und somit können Ausländer in de Dörfern Grundbesitz erwerben.

Immobilien Kaufabwicklung

146 Kommentare

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