Volksabstimmung in der Türkei

14 September 2010 von Bernd Dittmann Kommentieren »

Türken stimmen für Erdogans Verfassungsreform

Bei der Volksabstimmung in der Türkei hat eine deutliche Mehrheit der Wähler für die Reform der türkischen Verfassung gestimmt.
Das ergab die Auszählung von knapp 90 Prozent der Stimmen.
Demnach votierten knapp 60 Prozent für eine Modernisierung des Rechtssystems.

Die Türken haben sich in einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, ihre Verfassung zu reformieren. So ergab sich, dass rund 60 Prozent der Türken für die Änderung von 26 Artikeln der Verfassung.
Besonders hoch war die Zustimmung im Osten der Türkei, in den Kurdengebieten des Landes.
Dort hatten kurdische Parteien und Gruppen die Bevölkerung aufgerufen, die Abstimmung zu boykottieren.
Auch in der Hauptstadt Ankara stimmten etwa 57 Prozent für “Ja”, in Istanbul waren es rund 56 Prozent.

Auswirkungen der Reform:

Durch die Reform werden zahlreiche Bürgerrechte verbessert.
So gibt es mehr Datenschutz und Rechte für Randgruppen sowie ein besseres Streikrecht.

Das türkische Militär verliert weiter an Einfluss.
Die noch lebenden Putschgeneräle von 1980 können künftig vor Gericht gestellt werden; außerdem werden die Befugnisse der Militärgerichte eingeschränkt.
Und schließlich bekommt das türkische Parlament mehr Einfluss bei der Auswahl der obersten Richter des Landes.
Besonders dieser Punkt war im Vorfeld der Volksabstimmung höchst umstritten.

Erdogan:
 
“Land wird demokratischer und europäischer”

Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte betont, das Land werde durch die Justizreform demokratischer und europäischer.
Die Opposition hatte argumentiert, dieser Teil der Verfassungsreform schwäche die Gewaltenteilung.
Für Erdogan von der religiös-konservativen AKP ist der Ausgang des Referendums ein Erfolg. Er hatte in den vergangenen Wochen die gesamte Türkei bereist und mit großem Elan Wahlkampf für die Verfassungsreform gemacht. Vor der Abstimmung hatte er bereits angekündigt, dass er im kommenden Jahr weitere Teile der türkischen Verfassung reformieren wolle.

Niederlage für politischen Gegner Kilicdaroglu:

Für Erdogans politischen Gegner, den neuen Vorsitzenden der streng kemalistisch orientierten CHP, Kemal Kilicdaroglu, bedeutet das Abstimmungsergebnis eine Niederlage.
Er hatte die Bevölkerung aufgefordert, Regierungschef Erdogan durch ein “Nein” einen Denkzettel zu verpassen.
Beobachter rechnen damit, dass die Grabenkämpfe zwischen Regierung und Opposition weitergehen werden.
Nächstes Jahr stehen in der Türkei Parlamentswahlen an – auch hier dürfte es einen emotionalen Wahlkampf geben.

Verfassungsbeschwerde als neues Recht der Türken:

Die geplanten Änderungen der türkischen Verfassung betreffen 26 Artikel.
Es geht vor allem um eine Reform des Justizwesens.
Die Neuerungen betreffen nicht nur Richter und Militärs, sondern sehen auch die Einführung einer Verfassungsbeschwerde vor.
Entsprechend der aus dem deutschen Grundgesetz bekannten Verfassungsbeschwerde soll ein Individualbeschwerderecht für Bürger bei Grundrechtsverletzungen durch den türkischen Staat eingeführt werden.
Wer das Verfassungsgericht anrufen will, weil er sich in seinen von der türkischen Verfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Grundrechte verletzt sieht, muss zuvor den Rechtsweg ausgeschöpft haben.

Stärkere Justiz zur besseren Kontrolle:
 
Mit der Einführung einer Verfassungsbeschwerde soll die Anzahl der Richter des Verfassungsgerichts von derzeit elf auf 17 erhöht werden.
Zudem sollen die Ernennungsmodalitäten für die Richter geändert werden:
Neben den insgesamt 14 vom Staatspräsidenten aus den Vorschlagslisten verschiedener Institutionen auszuwählenden Verfassungsrichtern sollen erstmals auch drei Verfassungsrichter direkt vom Parlament gewählt werden können.
Schließlich soll die Amtszeit der Verfassungsrichter, die ihr Amt bislang von ihrer Ernennung bis zur Pensionierung ausübten, auf zwölf Jahre beschränkt werden.

Die Anzahl der Mitglieder des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte soll von derzeit sieben auf 22 erhöht werden.
Dieser Hohe Rat fungiert als oberster Garant der Unabhängigkeit der Gerichte und ist unter anderem für die Ernennung, Beförderung und Abberufung aller Richter und Staatsanwälte sowie für deren sachlichen und örtlichen Einsatzbereich zuständig.
Grund für die Aufstockung ist eine Erweiterung der Kompetenzen des Rates.
Dieser soll in Zukunft auch dafür zuständig sein, die Arbeit der Richter und Staatsanwälte auf ihre Rechts- und Gesetzeskonformität hin zu überwachen.
Damit einhergehend sollen die Modalitäten zur Ernennung der Mitglieder geändert werden.
Die zusätzlichen Mitglieder sollen nicht vom Staatspräsidenten berufen, sondern von den Generalversammlungen der obersten Gerichte, der Justizakademie sowie anderen Richtern und Staatsanwälten gewählt werden.

Neue Regeln für hohe Militärs:

Entgegen der bisherigen Rechtslage ermöglicht es die Verfassungsänderung erstmals, auch die oberste Militärgeneralität vor Gericht zu stellen.
Demnach werden sich künftig auch Mitglieder des Generalstabs wegen der Begehung von Straftaten vor dem Obersten Staatsrat verantworten müssen.
Diese Änderung ist insbesondere gegen die am Militärputsch von 1980 beteiligten Generäle gerichtet.
Sie wirft jedoch das Problem auf, dass deren Straftaten je nach Delikt und Tatzeit bereits verjährt sein könnten, wenn die entsprechende Verfassungsänderung in Kraft tritt.

In Abkehr der bisherigen Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit der Gerichte soll die Zuständigkeit der Militärgerichte künftig auf die Verfolgung von Militärstraftaten von Militärangehörigen in Ausübung und in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit beschränkt werden.
Damit unterlägen alle anderen Straftaten von Angehörigen des Militärs – insbesondere auch solche, die die nationale Sicherheit betreffen (wie Volksverhetzung oder Planung eines Putsches) – der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Diese Verfassungsänderung will verhindern, dass Militärgerichte -  wie bereits mehrfach geschehen – Verfahren an sich ziehen und rechtswidrig einstellen, in denen gegen Militärangehörige wegen Planung eines Putsches ermittelt wird.

Mehr Volksnähe:

Schließlich soll das Amt eines Ombudsmanns eingerichtet werden, der für Beschwerden der Bürger im Umgang mit der staatlichen Verwaltung zuständig ist.
Diese Institution gibt dem Bürger ein weiteres Instrument, sich gegen rechtswidriges Handeln und staatliche Willkür zur Wehr zu setzen.

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