Vorsicht Langzeiturlauber!
Das Gesetz für die 90 auf 180 Tage ist unterzeichnet. Demnach dürfen Ausländer ab Einreisestempel auf 180 Kalendertage maximal 90 Tage in der Türkei sein. Es soll allerdings problemlos möglich sein, den Aufenthalt vor Ort zu verlängern. Das Gesetz tritt am 01.02.2012 in Kraft!
Entscheidung Nummer : 2011/2306
Nr. 5683 des Gesetzes über den Aufenthalt und Reisen von Ausländern in der Türkei, der erste Absatz des Artikels 3 der beigefügten Beschluss über die Identifizierung von Re-Verkündung Zeitraum, das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten 2011.06.10 Brief datiert und nummeriert auf 906 439, nach Artikel 30 des genannten Gesetzes, der Ministerrat ” Übereinstimmung beschloss am 2011.10.10.
Abdullah GUL
PRÄSIDENT
2011.10.10 VOM UND 2011/2306 NO
MARKEN ERGÄNZUNG
ENTSCHEIDUNG
Länge des Aufenthalts
ARTIKEL 1 – (1) des Gesetzes Nr. 5683 über den Aufenthalt und Reisen von Ausländern in der Türkei, während der erste Absatz des Artikels 3 der Befreiung von der Visumpflicht Zeit oder Dauer des Aufenthaltes auf dem Visum als ausreichend in den nächsten Tagen mit dem Ausländer in der Türkei während der letzten 180 Tage angegeben beträgt 90 Tage.
(2) Die Dauer des Aufenthalts in der Türkei 90 Tage Visafreiheit Zeitraum oder weniger als auf dem Visum angegebenen Verfahren wird innerhalb des Landes abgeschlossen werden kann, um 90 Tage verlängert werden.
Aufgehobene Rechtsvorschriften
ARTIKEL 2 – (1) des Gesetzes Nr. 5683 über den Aufenthalt und Reisen von Ausländern in der Türkei, der erste Absatz des Artikels 3 der Zeitraum von 90 Tagen über die Umsetzung des 22/12/2003 datiert und 2003/6641 Dekret wurde aufgehoben.
Wirkung
ARTIKEL 3 – (1) des vorliegenden Erlasses, 2012.02.01 in Kraft tritt, auf.
Exekutive
ARTIKEL 4 – (1) Die Bestimmungen dieses Dekrets wird durch den Ministerrat ausgeführt werden.
